Ein qualifiziertes Gutachten für Immobilienbewertung lässt sich nicht unter Zeitdruck erstellen. Es bedarf
ausreichender Zeit um Recherchen vorzunehmen, die Objektbesichtigung durchzuführen, Unterlagen einzuholen sowie zur gewissenhaften schriftlichen Ausarbeitung.
Als Auftraggeber können Sie jedoch viel dazu beitragen die Bearbeitungsdauer wesentlich zu reduzieren, indem sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beibringen, d. h. spätestens am Besichtigungstag zur Verfügung stellen.
Der Gutachten-Auftrag kann mündlich (z. B. telefonisch) oder schriftlich erfolgen. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Sachverständigenvertrag erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die Pflichten und Rechte der Vertragspartner regelt.
Für eine zügige Auftragsabwicklung benötigen wir grundsätzlich folgende
Unterlagen
Für die Gutachtenerstattung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:
Die Besorgungen der Unterlagen werden als Auslagen behandelt. Es ist daher von Vorteil, vorhandene aktuelle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ein Hinweis sei hier gegeben: Vorstehende Unterlagen benötigen Sie früher oder später ohnehin. Sei dies im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung, zum Kauf oder Verkauf, zur Finanzierung oder Beleihung, zur Vermietung der Immobilie oder für eine rechtliche Auseinandersetzung.
Ingenieurvermessung
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von bebauten und unbebauten Grundstücken
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