• Immobilienbewertung
  • Vermessung
  • Gutachtenerstattung
  • Honorar zur Gutachtenerstattung
  • Informationen
  • Kontakt
Impressum
Ingenieurbüro Sachs

Gunther Sachs

Dipl.-Ing. Vermessungswesen

  • Kontakt
  • Anfahrt

Gutachtenerstattung


Ein qualifiziertes Gutachten für Immobilienbewertung lässt sich nicht unter Zeitdruck erstellen. Es bedarf 
ausreichender Zeit um Recherchen vorzunehmen, die Objektbesichtigung durchzuführen, Unterlagen einzuholen sowie zur gewissenhaften schriftlichen Ausarbeitung.

Als Auftraggeber können Sie jedoch viel dazu beitragen die Bearbeitungsdauer wesentlich zu reduzieren, indem sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beibringen, d. h. spätestens am Besichtigungstag zur Verfügung stellen.

Der Gutachten-Auftrag kann mündlich (z. B. telefonisch) oder schriftlich erfolgen. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Sachverständigenvertrag erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die Pflichten und Rechte der Vertragspartner regelt.
Für eine zügige Auftragsabwicklung benötigen wir grundsätzlich folgende
Unterlagen
Für die Gutachtenerstattung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:

  • (aktuelle) Grundbuchauszüge
  • (aktuelle) Liegenschaftskarte oder Lageplan
  • Gebäudepläne
  • Baugenehmigungen
  • Berechnung der Wohn-/Büro-/Laden- und sonstigen Flächen
  • Mietverträgen und ähnlichen Vereinbarungen, Nachträgen
  • Angaben zu Mietanpassungen
  • Nachbarschaftsverträgen
  • Untermietverträgen und ähnlichen Vereinbarungen
  • Erbbaurechtsverträgen (bei Erbbaugrundstücken)
  • Teilungserklärungen (bei Wohnungseigentum)
  • Beschlusssammlung (bei Wohnungseigentum)
  • Protokollen von Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum)
  • Erschließungskostenbescheinigungen
  • Bereits erstatteten Gutachten

 

Besonders bei Wohnungs-
und Teileigentum:


  • Grundrisspläne (Grundbuchamt, Hausverwaltung)
  • Teilungserklärung (Grundbuchamt)
  • Wohngeldabrechnung (Hausverwaltung)
  • Protokoll der letzten Eigentümerversammlung
  • Angaben zum Baujahr, Wohnungsgröße, Wohnungsnummer usw.
  • Mietvertrag, sofern vermietet
  • Bereits erstattete Gutachten

 

Besonders bei Renditeobjekte
(Wohn-/Geschäftsgebäude, Gewerbeobjekte):

 

  • Mietaufstellung (Erträge, Einnahmen)
  • Bewirtschaftungskosten (Ausgaben)

 

Besonders bei Bewertung
von Grundstückbelastungen und Rechten:

 

  •  Notarielle Urkunden und Eintragungsbewilligungen (Grundbuchamt)

 

Wir können folgende
Unterlagen selbst besorgen:

 

  • Lageplan und ggf. Luftbild
  • Auskunft aus dem Grundbuchamt
  • Angaben aus dem Flächennutzungs- und Bebauungsplan
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Aktuelle amtliche Bodenrichtwertauskunft
  • Auskunft des Denkmalschutzamtes
  • Auskunft des Umweltamtes


Die Besorgungen der Unterlagen werden als Auslagen behandelt. Es ist daher von Vorteil, vorhandene aktuelle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ein Hinweis sei hier gegeben: Vorstehende Unterlagen benötigen Sie früher oder später ohnehin. Sei dies im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung, zum Kauf oder Verkauf, zur Finanzierung oder Beleihung, zur Vermietung der Immobilie oder für eine rechtliche Auseinandersetzung.

Ingenieurvermessung

Wertermittlung
von bebauten und unbebauten Grundstücken

Absteckungen

Grenzanzeige

Ingenieurbüro Sachs
Hofweg 3
36355 Grebenhain
T (06644) 918405
M (0160) 96853582
E info@wertermittlung-sachs.de

Seite drucken

Ingenieurvermessung

Wertermittlung
von bebauten und unbebauten Grundstücken

Absteckungen

Grenzanzeige

Copyright © 2012 Ingenieurbüro Sachs im Landkreis Vogelsberg - Grebenhain
  • Impressum
  • Kontakt
  • Sitemap