
Das Honorar setzt sich aus einem wertabhängigen Honoraransatz, ggf. Reisekosten, der zurzeit geltenden Mehrwehrsteuer und ggf. Auslagen zusammen.
Nebenkosten wie Telefon, Porto, Kopien etc., sowie Fahrtkosten innerhalb eines Radius von 30 km um den Bürositz sind in der Grundpauschale enthalten. Bei Fahrten außerhalb des Radius werden die Fahrtkosten je Entfernungskilometer bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten einer Bahnfahrkarte oder eines Flugtickets mit den jeweils dazugehörenden Taxikosten. Hotelkosten sind nicht in den Sätzen enthalten. Übernachtungen werden gesondert berechnet.
Das Auftreten von Bodenverunreinigungen oder umweltbelastenden Materialien sowie umfangreiche Bauschäden usw. erschweren die Gutachtenerstellung erheblich. Gleichzeitig entstehen hierdurch oft nicht unerhebliche Wertminderungen. Eine genauere Begutachtung der o.g. Einflüsse kann jeweils nur von einem Sachverständigen des jeweiligen Gebietes erstattet werden.
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von bebauten und unbebauten Grundstücken
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