Der Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten spiegelt i.d.R. den aktuellen oder auch vergangenen Wert einer Immobilie im ( angenommenen ) Verkaufsfall wieder.
Marktwert und Verkehrswert
Diese beiden Begriffe sind im Baugesetzbuch definiert:
§194 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 31.07.2009
»Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.«
Nachfolgend sehen Sie typische Bewertungsanlässe aus dem Fachgebiet Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke:
Ich erstelle Wertgutachten von Grundstücken und Gebäuden.
In der Regel sind dies Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten, die den aktuellen oder auch vergangenen Wert einer Immobilie im (angenommenen) Verkaufsfall widerspiegeln.
Ferner erstelle ich Bewertungen für steuerliche Zwecke sowie Wertgutachten im Zusammenhang mit vorhandenen Rechten und Lasten an Grundstücken. Weiterhin führe ich die Überprüfung bereits vorhandener Wertgutachten durch
Flächenberechnungen / Aufmaß
nach anerkannten Regeln sowohl für Gewerbe- als auch Wohnraum
Ingenieurvermessung
Wertermittlung
von bebauten und unbebauten Grundstücken
Ingenieurbüro Sachs
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