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Ingenieurbüro Sachs

Gunther Sachs

Dipl.-Ing. Vermessungswesen

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Flächenberechnung


Nicht nur bei der Wertermittlung ist die Erfassung und Berechnung von Flächen notwendig. Auch bei Mietstreitigkeiten taucht immer wieder die Problematik der tatsächlichen Wohn- oder Gewerbefläche auf.

Ein Flächenaufmaß ist nur der erste Schritt zur Ermittlung der anzusetzenden Flächen. Der zweite Schritt liegt in der Anwendung der richtigen Berechnungsnorm und ihrer richtigen Interpretation.

Im Vordergrund steht hier häufig die DIN 277. Hier wird beschrieben, wie Flächen aufzuteilen sind, aber nicht, was man mit den aufgeteilten Flächen anfängt.

Für Gewerbeflächen gibt es die auf der DIN 277 aufgebaute „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum“ (MF–G).

Bei Wohnflächen wird gelegentlich immer noch nach der 1983 zurückgezogenen DIN 283 verfahren.

Hier gibt es jedoch auch die „Zweite Berechnungsverordnung bzw. Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen“ (II. BV), aus der 2004 die „Wohnflächenverordnung“ (WoFlV) heraus gegliedert wurde. Beide vorgenannten Verordnungen sind für den öffentlich geförderten Wohnungsbau verbindlich vorgeschrieben, finden jedoch auch beim frei finanzierten Wohnungsbau weite Verbreitung.

Das Honorar für Flächenaufmaße und -berechnungen wird nach Vereinbarung berechnet.

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