
Verkehrswert für die Erbschafts- u. Schenkungssteuer
Die Bewertungen der Finanzbehörden orientieren sich nicht am Markt und beinhalten meist keine sonstigen Werteinflüsse, wie z.B. Bauschäden und –mängel oder Rechte und Lasten. So liegen meistens die Immobilienbewertungen der Finanzbehörden und demnach mögliche Erbschaftsteuerbescheide zu hoch.
Daher sollte eine marktorientierte Wertermittlung nach §194 BauGB zum Vergleich herangezogen werden.
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